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OLG Hamm, 29.02.1972 - 5 Ss 176/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1145
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.08.1971 - 4 StR 574/70
Der Sturztrunk
Auszug aus OLG Hamm, 29.02.1972 - 5 Ss 176/72
Für einen Schlußsturztrunk iS des BGH-Beschlusses vom 1971-08-19 4 StR 574/70 = NJW 1971, 1997 kann es ausreichen, daß der Kraftfahrer, dessen Blutalkoholgehalt zur Tatzeit bereits nahe an die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit heranreicht, mindestens mehr als 2 Einheiten Alkohol, insbesondere in konzentrierter Form, überstürzt und wenige Minuten vor Fahrbeginn zu sich genommen hat.Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von 1, 3 %0 wird jedenfalls dann "nicht unerheblich" überschritten, wenn der überschießende Wert mindestens 10 % des genannten Blutalkoholgehalts beträgt.